Vergehen | Strafe |
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Pferd misshandeln | Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Pferd töten | Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot |
Als Besitzer sein Pferd nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen | Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Pferdes | Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Pferd aussetzen | Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro |
Pferd stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen | Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen |
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben | Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
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